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Spätaussiedlerbescheinigung erhalten
Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.
Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.
Voraussetzungen
Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Ablauf
Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.
Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.
Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Registrierschein
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- § 4 Spätaussiedler
- § 5 Ausschluss
- § 7 Grundsatz
- § 15 Bescheinigungen
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Bezugsort
Friedland
Freigabevermerk
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Barbarastraße 1
50735 Köln
022899 / 358-0 oder
0221 / 758-0
22899 / 358-2823
poststelle@bva.bund.de