Grundbuch - Namensberichtigung oder Umfirmierung beantragen

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch eingetragenen Person oder Firma, können Sie eine Berichtigung des Grundbuchs beantragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert, z.B. aufgrund Heirat oder Scheidung
  • Der Name Ihrer Firma hat sich geändert.

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt, das für den Ort des Grundstücks zuständig ist.

Ablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.

  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Es muss von allen Personen, die bezüglich des von der Namensänderung betroffenen Rechts im Grundbuch stehen, unterschrieben werden.
  • Fügen Sie dem Antragsformular die erforderlichen Nachweise im Original bei.
  • Schicken Sie das Formular per Post an die zuständige Stelle. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
  • Sofern weitere Unterlagen oder sonstige Ergänzungen erforderlich sein sollten, wird sich die für die Eintragung der Namensänderung/-berichtigung zuständige Person mit Ihnen nach Antragstellung in Verbindung setzen

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Namensänderung im Original
    Beispiel: Eheurkunde, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug

Kosten

Keine.

Sonstiges

Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen

Rechtsgrundlage

Grundbuchordnung GBO

  • § 12c
  • § 71 ff.

Freigabevermerk

06.10.2021 Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt-

Carlo-Schmid-Straße 7 - 9
78050 Villingen-Schwenningen

07721/ 6811-0
07721/6811-490