Europass Mobilität beantragen

Der europass Mobilität ist für alle interessant, die an einem Bildungs- oder Ausbildungsprogramm im europäischen Ausland teilnehmen wollen. Er gibt einen Überblick über die Abschnitte der Berufsbildung, die Sie im Ausland durchgeführt haben.

In den meisten Fällen sucht die Bildungseinrichtung oder der Betrieb im Herkunftsland eine Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Beide Partner vereinbaren den Inhalt, die Dauer und die sonstigen Bedingungen. Sie erklären sich bereit, die im Ausland erworbene Qualifikation im europass Mobilität zu bestätigen.

Gültig ist der europass Mobilität in allen EU-/EWR-Staaten sowie in der Schweiz, der Türkei und in Mazedonien.

Voraussetzungen

  • Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen des EU-Programms Erasmus+, seiner Vorläuferprogramme wie zum Beispiel das Programm für lebenslanges Lernen (PLL) oder bestimmter bilateraler Austauschprogramme durch. Die Eingabe der jeweiligen Projektnummer ist zur Beantragung des europass Mobilität nötig.
  • Sie führen den Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Mobilitätsprojektes außerhalb der oben genannten Programme durch. Das erfordert eine kurze Beschreibung Ihres Projekts sowie die explizite Bestätigung, dass bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden.
  • Sie führen einen von der EU geförderten Auslandsaufenthalt durch, der Einzelpersonen betrifft, die keine entsendende Einrichtung haben. Die Signatur der Gastorganisation autorisiert in diesem Fall den Mobilitätsnachweis.
  • Das Zielland ist einer der am Programm Erasmus+ teilnehmenden Staaten:
    • EU-Mitgliedstaaten
    • EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein
    • Schweiz
    • Türkei und
    • Mazedonien

Ablauf

Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland muss den europass Mobilität bei der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) online beantragen.

Neben der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen (z.B. die Industrie- und Handelskammern).

Fristen

Der Betrieb oder die Bildungseinrichtung im Herkunftsland kann den europass Mobilität frühestens zehn Wochen vor Aufenthaltsbeginn beantragen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Vertiefende Informationen

Bearbeitungsdauer

in den meisten Fällen: vier Wochen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.02.2019 freigegeben.

Formulare & Online-Dienste

Kontakt

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

0228 107-0
0228 107-2977