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Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.
Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:
- Art,
- Menge sowie
- räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.
Voraussetzungen
Ihre Anlage ist nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz und dem Anhang der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig.
Hinweis: Unter §1 Anwendungsbereich der 11. BImSchV sind diejenigen Anlagen genannt, die von der Erklärungspflicht befreit sind.
Zuständigkeit
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Ablauf
Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".
Fristen
alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Griesbachstr. 1-3
76185 Karlsruhe
Postanschrift
Postfach: 10 01 63
76231 Karlsruhe