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Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln beantragen oder verlängern
Für jede Begasung hat der Arbeitgeber eine verantwortliche Person zu bestellen. Diese Person muss Inhaber eines Befähigungsscheins sein (Befähigungsscheininhaber). Der Befähigungsschein kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Mit diesem Antrag ist außerdem die Verlängerung eines bereits vorhandenen Befähigungsscheins möglich.
Voraussetzungen
Für die Erteilung eines Befähigungsscheines müssen sie:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation verfügen
- die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (zum Nachweis beantragen Sie bitte ein Führungszeugnis nach Belegart O)
- physisch und psychisch geeignet sein
- eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachweisen
- die für die sichere Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen
Zuständigkeit
Das für den Sitz des Unternehmens örtlich zuständige Regierungspräsidium.
Ablauf
Nachdem Sie den Befähigungsschein für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Anerkennungsbescheid.
Fristen
Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Ablauf der Geltungsdauer zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Befähigungsscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang; Sachkundenachweis für die Begasung)
- gegebenenfalls Nachweis der Sprachkenntnisse
Kosten
100 bis 1 500 € für die Erteilung
100 bis 750 € für die Verlängerung
Sonstiges
Der Befähigungsschein wird für höchstens sechs Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann um jeweils sechs Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen wird, dass
- die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und
- der Befähigungsscheininhaber vor Ablauf der Geltungsdauer einen Fortbildungslehrgang absolviert hat.
Der Befähigungsschein kann widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Rechtsgrundlage
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
- 15d Absatz 4 Besondere Anforderungen bei Begasungen
- Anhang I, Nummer 4.5 Befähigungsschein
Freigabevermerk
11.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
0761/208-0
0761/208-394200
poststelle@rpf.bwl.de
poststelle.rpf@im.bwl.de-mail.de