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Abfallerzeugernummer beantragen
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
- ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um die bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle vorgeschriebenen Nachweise führen zu können
- kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
- ist unter anderem notwendig, um am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
- Im Fall eines Umzugs kann die bisherige Erzeugernummer ungültig werden. Bitte teilen Sie daher Ihre alte und neue Adresse sowie den Umzugstermin der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württtemberg GmbH mit.
- Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht. Bitte teilen Sie die Namensänderung sowie den Änderungstermin der SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH mit.
Voraussetzungen
Keine.
Zuständigkeit
Ablauf
Antragstellung durch den Abfallerzeuger elektronisch oder schriftlich, danach Erteilung der Nummer.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummeroder elektronisch über den Online-Dienst zur Beantragung von abfallrechtlichen Betriebsnummern (eNRV).
Sonstiges
Im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und in kommerziell angebotener Software erfolgt die Anforderung und die Verwaltung der Begleitschein- bzw. Übernahmescheinnummern vollständig automatisiert ohne Zutun des Anwenders.
Rechtsgrundlage
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
§ 50 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Vertiefende Informationen
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Freigabevermerk
B02.11.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg
Formulare & Online-Dienste
Kontakt
Welfenstraße 15
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Postanschrift
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