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Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungsbezirk Stuttgart
Die Regierungspräsidien (RPen) treffen eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
- Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse
- Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau
- Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen
- Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen
- Schulen: z.B. Zuweisungen von Lehrerinnen und Lehrern an die Schulen, Genehmigungen von zusätzlichen Unterrichtsfächern, Genehmigungen von Privatschulen
Die RPen treffen auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreiben die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Sie führen auch die Raumbedarfsplanung für Schulhausneubauten durch.
Als Vollzugsbehörde sind die RPen z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Die RPen üben die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Dienstaufsicht über Polizeidirektionen und Schulen aus. Widerspruchsbehörden sind die RPen insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Die RPen fördern mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich, im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.
Die RPen leiten landkreisübergreifende und überregionale Polizeieinsätze. Sie sind tätig in der strategischen Kriminalitätsbekämpfung und in der kriminalpolizeilichen Untersuchung und gewährleisten den Service für die nachgeordneten Dienststellen.
Gegen die Entscheidungen der RPen (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch das Einlegen einer Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.
Die RPen bilden aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst. Die RPen sind auch Stationen der Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendarausbildung sowie zuständig für die Zulassung zum gehobenen Verwaltungsdienst.
Anfahrtsbeschreibung
siehe Anfahrtskizze
Betreute Dienstleistungen u. a.
- Approbation als Arzt beantragen
- Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen
- Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen
- Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
- Luftfahrerscheine verlängern
- Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen
- Privatpilotenlizenz beantragen
- Sachverständige für Gegenproben (andere EU-/EWR-Staaten) - Zulassung beantragen
- Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen
Zugehörige Formulare
- Antrag Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise (PDF)
- Antrag Luftfahrtveranstaltung
- Antrag auf Anerkennung/Bewertung von Schulabschlüssen
- Antrag auf luftrechtliche Genehmigung
- Approbation - Apotheker
- Approbation - Arzt
- Approbation - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Approbation - Psychologischer Psychotherapeut
- Approbation - Zahnarzt
- Bewerbungsportal für die Landarztquote
- Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 GPV
- Erklärung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 Ziff. 5 GPV
- Formulare für Außenstarts und -landungen
- Formulare und Informationen zur tierärztlichen Approbation und zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
- Formulare zu Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen)
- Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
- Kampfmittelbeseitigungsdienst: Formulare und weitere Informationen
- Luftverkehr - Informationen und Antragsvordrucke
- Massenaufstieg von Kinderluftballons - Informationen der Deutschen Flugsicherung (DFS)
- Verpflichtungserklärung GPV
- Wichtige Hinweise
Adressen & Ansprechpartner
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Postanschrift
Postfach: 80 07 09
70507 Stuttgart
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