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Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
Waffen und explosionsgefährliche Stoffe können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Was Sie im Zusammenhang mit Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen wissen sollten, finden Sie in den beiden Unterkapiteln und vor allem in den zugehörigen Leistungen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 01.09.2020 freigegeben.
Weitere Informationen zum Thema Waffen und explosionsgefährliche Stoffe
Zugehörige Dienstleistungen
- Waffenschein beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Sprengungen anzeigen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Waffenbesitzkarte beantragen