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Schule
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung.
Besondere Fördermaßnahmen zur sprachlichen Förderung im Bereich des Kultusministeriums sind:
- Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse.
- Zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse an allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklasse besuchen.
- Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an beruflichen Schulen.
- Zusätzliche Sprachförderung (Förderkurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein bildende oder berufliche Regelklasse besuchen.
Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten.
- Informationen des Kultusministeriums zur Flüchtlingsintegration und zur Sprachförderung
Freigabevermerk
15.11.2023, Kultusministerium Baden-Württemberg