Der Bezirksbeirat

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten sowie in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können interne Gebietsaufgliederungen in Form von Bezirken vorgenommen werden.
In diesen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirken können Bezirksbeiräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen.

Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich.
Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger die Bezirksbeiräte direkt wählen können.
Bisher hat sich noch keine Stadt in Baden-Württemberg für eine Direktwahl entschieden.
Alle Bezirksbeiräte werden daher vom Gemeinderat ernannt.

Freigabevermerk

Stand: 08.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg