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Bürgermeisterwahlen
Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
- Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Rechtsgrundlage
§§ 42 bis 45 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
Freigabevermerk
Stand: 29.08.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Weitere Informationen zum Thema Bürgermeisterwahlen
- Die Wahlorgane
- Wahlergebnisse
- Wahlhandlung (Stimmabgabe)
- Was wird gewählt
- Weitere Informationen und Links
- Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)
- Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)