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Blaue Karte EU ("Blue Card EU")
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung.
Voraussetzungen sind unter anderem
- ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
- ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
- ein Mindestbruttogehalt.
Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Niederlassungserlaubnis
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg